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Missbrauch durch K.o.-Tropfen

Mangelnde Sensibilisierung und fehlendes Bewusstsein für die Problematik des K.o.-Tropfen-Missbrauchs spielen leider noch immer eine große Rolle

Passt auf Euch und Eure Mitmenschen auf!

K.o.-Tropfen oder auch Raping-Drugs ist ein Sammelbegriff für etwa 120 verschiedene, meist verschreibungspflichtige Substanzen. Zu diesen Betäubungsmitteln zählen unter anderem GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure, Liquid Ecstasy), GBL (Gamma-Butyrolacton), Ketamin und verschiedene Benzodiazepine. Aber auch Alkohol, Nikotin und andere Drogen können gezielt als K.o.-Mittel eingesetzt werden.

 

K.o.-Tropfen sind in der Regel geruchlos, geschmacklos und farbneutral und daher nur sehr schwer zu erkennen, wenn sie unbemerkt in Getränke oder Speisen gemischt werden. Unabhängig davon ist der Eigengeschmack mancher Substanzen in beispielsweise alkoholischen Mischgetränken nur schwer ausmachbar.

 

Meist werden sie verwendet, um nach der unfreiwilligen Verabreichung weitere Straftaten, meist Sexualdelikte und Raub unabhängig des Geschlechts, zu begehen. Die sedierende Wirkung der verschiedenen Drogen und die damit einhergehende starke Wehrlosigkeit spielen bei diesen Straftaten und Vorgehensweisen leider eine sehr große Rolle.

Je nach körperlicher Verfassung und Art der unfreiwillig verabreichten Droge können K.o.-Tropfen ein breites Spektrum an Wirkungen und Symptomen hervorrufen, die auch von der jeweiligen Dosierung abhängen. Die zeitliche Einordnung ist daher auch schwierig: Die Wirkung von K.o.-Tropfen kann nach 10 bis 40 Minuten nach der Verabreichung auftreten und manchmal mehrere Stunden anhalten. Je nach Dosierung reicht die Wirkung von Entspannung und Losgelöstheit über sexuelle Enthemmung bis hin zu tiefer Bewusstlosigkeit. Im schlimmsten Fall droht der Tod.

 

Nach der Verabreichung erscheint für Außenstehende zunächst alles relativ unauffällig. Die erst enthemmende Wirkung von K.o.-Tropfen kann und wird oft mit einem angetrunkenen Zustand verwechselt, der sich aber schnell verändern und verschlimmern kann. Die euphorisierende und auch sexuell enthemmende Wirkung von K.o.-Tropfen kann sich zum Teil auch darin äußern, dass sich die Betroffenen sehr extrovertiert verhalten oder stark flirten, auch wenn dies vielleicht nicht in ihrem Charakter verankert ist und eher untypisch ist.

 

Schon vor einer möglichen Bewusstlosigkeit sind die Opfer unter dem Einfluss von K.o.-Tropfenleicht manipulierbar, leiden unter Wahrnehmungsstörungen und sind praktisch willenlos. Diese Symptomatik erklärt, warum diese Personen zu einer leichteren Zielscheibe für Täter*innen werden und diese den Zustand ausnutzen können. Oft ist dies nicht offensichtlich, da genügend Zeit vorhanden ist, mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen und vermeintliche Hilfe anzubieten. Auch nach dem Motto: „Situationen schaffen Täter*innen“.

 

Bei individueller hoher Dosierung kann später eine starke Müdigkeit bis hin zu einer tiefen Bewusstlosigkeit eintreten – eine Bewusstlosigkeit, aus welcher die Betroffenen teilweise erst nach Stunden aufwachen, ohne jegliche Erinnerung an diese Zeit. Diese Wirkung in Kombination mit Alkohol, einem allgemeinen Krankheitszustand oder generell einer Überdosis der unfreiwillig verabreichten Substanzen kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen, wie beispielsweise einem Atem- oder Herzstillstand.

 

Typisch für K.o.-Tropfen sind auch die massiven Gedächtnislücken, die sie verursachen. Manchmal reichen diese Erinnerungslücken bis vor die Verabreichung und der gesamte Zeitraum erscheint unsicher und unklar. Viele Betroffene berichten auch von einem Benebelungsgefühl und einer völligen Orientierungslosigkeit in den Tagen danach. Im Nachhinein unlogische Abläufe des Vorfalls oder ungeordnete Erinnerungsfragmente können ebenfalls Symptome von K.o.-Tropfen sein. Eine große Schwierigkeit besteht darin, diese Symptome auf die Verabreichung von K.o.-Tropfen zurückzuführen, da deren Wirkung häufig einem übermäßigen Alkoholkonsum zugeschrieben wird – auch wenn diese Nebenwirkungen nicht so lange anhalten.

 

Situationen missbräuchlicher Verabreichung können sowohl öffentlicher als auch privater Natur sein, wie z.B. Diskotheken-, Bar-, Festival- oder Konzertbesuche, aber auch relativ private Feierlichkeiten, wie z.B. Hauspartys oder Firmenevents. Auch die Annahme, dass K.o.-Tropfen nur im Nachtleben vorkommen, ist falsch, wie die jüngsten Vorfälle in einigen Fußballstadien gezeigt haben.

 

Die Tatbestände und Delikte der missbräuchlichen Verabreichung von K.o.-Tropfen und der damit möglicherweise einhergehenden Ausnutzung der Hilf- und Wehrlosigkeit von Personen zu sexualisierter Gewalt oder Raubdelikten sind nach unserer Auffassung zu trennen. Heruntergebrochen heißt das, dass die Täter*innen, die K.o.-Tropfen verabreichen, nicht zwangsläufig auch Personen sein müssen, die weitere schwere Straftaten begehen. Abhängig davon können die Täter*innen von beiden Tathergängen Fremde oder Bekannte sein.

Bei Verdachtsfällen ist es sehr wichtig, den Ernst und die Dringlichkeit der Situation zu berücksichtigen – aber in allen Situationen ist schnelles Handeln erforderlich.

 

Wenn du denkst, dass du Opfer von K.o.-Tropfen geworden bist, wenn du dich unwohl fühlst oder beschriebene Symptome beobachten kannst, suche sofort Hilfe beim Personal der betreffenden Einrichtung oder bei guten Freunden.

 

Solltest du die Situation verlassen müssen oder wollen (Fluchtinstinkt), tue dies bitte nie alleine, sondern suche dir eine ausgewählte Begleitung, der du vertrauen kannst.

 

Solltest du dich in einem kritischen körperlichen oder psychischen Zustand befinden oder Opfer von sexualisierter Gewalt oder Raub geworden sein, begib dich direkt, am besten in Begleitung, in ein Krankenhaus in der Nähe oder in eine Notfallambulanz.

 

Im Zweifel und in Notfallsituationen wende dich bitte immer an die 110 – Polizei-Notruf – oder an die 112 – Rettungsdienst!

 

Bereits nach 8 bis 12 Stunden sind viele missbräuchlich verwendete Substanzen nicht mehr nachweisbar. Daher ist es wichtig, im Verdachtsfall schnell Hilfe zu suchen und die für sich richtigen Schritte einzuleiten.

 

Polizei Notruf: 110

 

Rettungsdienst und Feuerwehr: 112

 

Frauenberatungsstellen bei Dir in der Nähe

 

Netzwerk ProBeweis: +49 511 532-4599

 

Opfer-Telefon “WEISSER RING e.V.”: 116 006

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“:  0800 0116016

 

Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“: 0800 2255530

Für weitere Informationen klicke bitte auf den Namen der jeweiligen Institution.

Protect the people , not just the drink!